Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der mekka events logistic OHG. Sie werden vom Kunden mit der Erteilung eines Auftrages anerkannt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung. Anders lautenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen zur Einsichtnahme in unseren Geschäftsräumen aus und sind auf unseren Internetseiten veröffentlicht. Änderungen werden mit Veröffentlichung bzw. Aushang wirksam.

  1. Vermietungsleistungen

Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den mit uns getroffenen schriftlichen Vereinbarungen. Die mekka events logistic OHG bietet seine Leistungen selbst oder durch Dritte an. Im Falle der Leistungserbringung durch Dritte kommt zwischen dem Dritten und dem Kunden kein Vertrag zustande. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die bestellte Mietsache. Für den Fall, dass das bestellte Mobiliar bzw. Equipment nicht verfügbar sein sollte, behält sich mekka events vor, ein nach seinem Ermessen gleichwertiges Mietobjekt zu liefern. Darüber hinausgehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Jede Vermietung erfolgt grundsätzlich durch Abholung und Rücklieferung durch den Auftraggeber. Dieser ist für das Be- und Entladen selbstverantwortlich. Bei Zuhilfenahme von Personal oder Ladetechnik der mekka events logistic OHG wird jegliche Haftung für Schäden ausgeschlossen.

Nach Vereinbarung können Mietgegenstände durch die mekka events logistic OHG geliefert werden. Der Liefertermin ist bis zur schriftlichen Bestätigung unverbindlich. Für Überschreitung der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche wir nicht zu vertreten haben, verursacht werden. Betriebsstörungen, sowohl in unserem Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellung, der Verleih und der Transport abhängig sind – verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitsbeschränkungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt – befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsverbindungen bleiben unverändert. Die Einhaltung der Lieferfristen durch die mekka events logistic OHG setzt auch die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus, insbesondere der rechtzeitige Zahlungseingang von Anzahlungen. Außerdem gewährleistet der Kunde einen freien Zugang zum Veranstaltungsort, Be- und Entlademöglichkeiten während Auf- und Abbau, ausreichend kostenfreier Parkraum in der unmittelbaren Nähe und die ungehinderte Anfahrt zur Location. Außerdem sorgt der Kunde dafür, dass keine Behinderung in der Location (z.B. Bestuhlung vor Aufbauende) während der vereinbarten Aufbauzeiten auftritt. Der Auftragnehmer ist berechtigt die Aufbauarbeiten bei Behinderung einzustellen. Die Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers bleiben davon unberührt.

Geraten wir mit den vereinbarten Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Ersatz entgangenen Gewinnes kann er nicht verlangen. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns die Rechte aus § 326 BGB zu. Darüber hinaus steht uns auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadenersatz zu verlangen.

  1. Mitarbeiter

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Mitarbeiter des Auftragnehmers oder des Subunternehmers abzuwerben. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Dienstleistungen eines Mitarbeiters des Auftragnehmers bis zu 24 Monaten nach Vertragsbeendigung in Anspruch zu nehmen, weder durch Einstellung des Mitarbeiters durch den Auftraggeber selbst, noch auf Rechnung des Mitarbeiters oder einer anderen Firma, welche den Mitarbeiter beschäftigt.

  1. Ausführung durch andere Unternehmen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmen zu bedienen. Diese sind zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen u. berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein verantwortlich.

  1. Gewährleistung und Haftung bei Vermietungen

Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen und Waren des Auftragnehmers unverzüglich nach deren Erbringung zu prüfen. Die Abnahme hat unmittelbar nach Ende des Aufbaus unseres Veranstaltungsmobiliars und -equipment, d.h. vor dem Beginn der Veranstaltung, zu erfolgen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sind Mängel deutlich und unmissverständlich anzuzeigen. Spätere Mängelanzeigen sind unwirksam. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung während der Abnahme nicht entdeckt werden können, sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich oder via Fax mitzuteilen. Im Falle des Verkaufs von gebrauchtem Material wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung beschränkt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, nach dreimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung innerhalb angemessener Frist die Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Hinsichtlich der Gewährleistungsfristen gelten diejenigen gesetzlichen Bestimmungen, die für die von der Gewährleistung betroffene Leistung charakteristisch ist. Die mekka events logistic OHG haftet maximal mit dem Auftragsvolumen. Weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Gewährleistungsansprüche gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.

  1. Haftung des Auftraggebers bei Vermietungen

Im Preis von Veranstaltungsmobiliar und –equipment sind keine Versicherungen enthalten. Der Mieter haftet für alle auftretenden Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung der Geräte und Zubehör durch sich oder Dritte entstehen. Endet die vereinbarte Mietzeit, so hat der Mieter die Mietsache nach Terminvereinbarung in unserem Lager vollständig abzugeben. Eventuelle Schäden sind grundsätzlich so früh wie möglich, spätestens jedoch bei Rückgabe zu melden. Das Öffnen oder die Manipulation von Geräten oder Kabeln ist nicht gestattet und werden wie Sachbeschädigung im Sinne des StGB behandelt. Die Rücknahme der Mietsache bestätigt nicht deren Schadenfreiheit!

  1. Preise

Die Preise gelten unter der Voraussetzung, dass die bei der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Daten unverändert bleiben. Unsere Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie gelten bei Vermietung ab Lager ohne Kosten für Transport und Aufbau, es sei denn, dies ist gesondert vereinbart. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden, einschließlich dadurch verursachter Kosten, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Als solches gelten auch Wiederholungen von Leistungen, Lieferungen usw. die vom Kunden zu verantworten sind.

Vermietung: Gibt der Kunde die gemieteten Artikel nicht termingerecht zurück, verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Es wird dann jeweils die Gebühr in voller Höhe für jede angefangene Mieteinheit (drei Tage) berechnet. Zusätzliche Kosten, die der mekka events logistic OHG durch Überschreitung der Mietzeit entstehen, wie z.B. für Wege, Arbeitszeit, Ausfall, Ersatzbeschaffung u. ä., trägt ebenfalls der Kunde. Dies gilt auch und insbesondere für einzelne Teile einer gesamten Mietsache. Bei Rückgabe nicht gesäuberter Gegenstände wird ein Zuschlag in Höhe von 20 % des vereinbarten Mietpreises pro Einheit zzgl. MwSt. erhoben. Tischwäsche ist grundsätzlich trocken zurück zugeben. Die anfallende Reinigung ist im Mietzins eingerechnet und wird durch uns durchgeführt. Sollte Tischwäsche über den normalen Gebrauch hinaus benutzt worden sein bzw. Flecken aufweisen, die nicht mehr entfernbar sind und eine weitere Nutzung unmöglich machen, so berechnen wir diese in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Bei Bodenbelägen gelten zerschnittene Platten bzw. Rollen als nicht mehr brauchbar und werden ebenso in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Rechnung gestellt.

  1. Zahlung

Die Rechnung bei allen Geschäften wird nach Ausführung des Auftrages erstellt. Die Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettopreis zzgl. gesetzlicher MwSt.) hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung in bar oder per Überweisung ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt.

Bei größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu leisten. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Kunden, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit wir unseren Verpflichtungen nach Abschnitt 4 nicht nachgekommen sind.

  1. Zahlungsverzug

Ist die Erfüllung wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, können wir Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgeführte Leistungen zurückhalten, sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen und diese zum Zeitwert berechnen. Außerdem können wir die sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen, verlangen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Kunde trotz einer Mahnung auf fällige Rechnungen keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Kunden abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen.

  1. Vertragsbeginn, Vertragsänderung

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie erlangen ihre Verbindlichkeit erst mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrages, spätestens jedoch mit Ausführung. Für die Durchführung des Auftrages (auch im Ausland) und die sich hinaus ergebenden Ansprüche gilt nur das deutsche Recht. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen od. Einschränkungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Der Auftraggeber versichert mit der Unterzeichnung des Vertrages, dass er keine staatsgefährdeten, verfassungswidrigen oder in irgendeiner Weise rechtswidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt. Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, die Durchführung und Einhaltung des Jugendschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland selbst zu regeln. Eine Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. ( Für Dienstleistungen in Diskotheken und bei Veranstaltungen )

  1. Kündigung

Bei Stornierung eines Auftrages vor dem geplanten Ausführungstermin werden Stornierungskosten wie folgt fällig:

  • Stornierung ab Auftragsbestätigung bis 60 Tage vor Beginn der Mietzeit: 30 % des vereinbarten Nettoauftragsvolumens
  • Stornierung ab Auftragsbestätigung bis 30 Tage vor Beginn der Mietzeit: 50 % des vereinbarten Nettoauftragsvolumens
  • Stornierung ab Auftragsbestätigung bis 5 Tage vor Beginn der Mietzeit: 70 % des vereinbarten Nettoauftragsvolumens
  • Danach 90 % des vereinbarten Nettoauftragsvolumens

Sollten für die Erfüllung des Auftrages beim Auftragnehmer bereits höhere Vorbereitungskosten angefallen sein, so sind diese vollständig zu ersetzen. Die Stornierung bedarf der Schriftform; über die Rechtzeitigkeit entscheidet der Zugang beim Erklärungsempfänger.

  1. Vertragswirksamkeit

Falls einzelne Bestimmungen Rechtsunwirksam sein sollten, so sollen sie so umgedeutet werden, so dass der ungültigen Bestimmungen verbundene Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

  1. Erfüllung, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschl. Wechsel- und Urkundenprozesse ist Magdeburg, wenn der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB ist. Ist der Auftraggeber nicht Kaufmann, so gelten für Erfüllungsort und Gerichtsstand die gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Sonstige Vereinbarungen

Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir uns aus der Geschäftsbeziehung erhaltene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen Zwecke nutzen.

Magdeburg, 01. Juli 2019

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